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Förderung von Projekten zum Thema - KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie ( IKT ) - Software-intensive Systeme (SWS)

Wenn Sie risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Kurzüberblick

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem Bereich Software-intensive Systeme (SWS).

Sie können eine Förderung erhalten, wenn ihr Vorhaben auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Wirtschaft ausgerichtet ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Programmdetails

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „ KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie ( IKT )“ vom 15.11.2021, zuletzt geändert durch die zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „ KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie ( IKT )“ vom: 31.10.2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

BAnz AT 20.12.2021 B6

In der 1. Verfahrensstufe sind Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Diese können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Letzter Stichtag war der 15.10.2025.

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „ KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie ( IKT )“ vom: 12.12.2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

BAnz AT 21.12.2023 B10

Weblink zur 1. Änderung

Berichtigung der Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „ KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie ( IKT )“ vom: 16.01.2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

BAnz AT 16.01.2024 B4

Weblink zur Berichtigung der 1. Änderung

Zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „ KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie ( IKT )“ vom: 31.10.2024

Bundesministerium für Bildung und Forschung

BAnz AT 12.11.2024 B2

Weblink zur 2. Änderung

Dritte Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „ KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie ( IKT )“ vom: 15.04.2025

Bundesministerium für Bildung und Forschung

BAnz AT 30.04.2025 B8

Weblink zur 3. Änderung

Vierte Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „ KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie ( IKT )“ vom: 07.11.2025

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

BAnz AT 01.12.2025 B3

Weblink zur 4. Änderung