Kurzüberblick
Damit deutsche Unternehmen ihrem Ruf als Innovationsführer auf dem Weltmarkt auch weiterhin gerecht werden können, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Fachprogramm Medizintechnik das Ziel gesetzt, die mittelständisch geprägte Medizintechnik-Branche in Deutschland zu stärken und neue Wachstumspotenziale zu erschließen.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind in der Medizintechnik in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Die mit Forschung und Entwicklung verbundenen Risiken sind allerdings für KMU in der Medizintechnik vielfach schwerer zu schultern. Mit der Maßnahme „ KMU -innovativ: Medizintechnik“ werden daher besonders innovative und risikoreiche Forschungsprojekte von KMU unterstützt, die ohne eine Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Insbesondere können hierbei auch die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung und, falls erforderlich, eine klinische Erprobung gelegt werden.
Für eine Förderung sollten d ie angestrebten Ergebnisse Ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einen belegten medizinischen oder versorgungsseitigen Bedarf decken beziehungsweise zur Steigerung der Effizienz in der Gesundheitsversorgung beitragen sowie eine Umsetzung im 1. oder 2. Gesundheitsmarkt erwarten lassen. Als KMU sollen Sie durch die Förderung zu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sowie zu verstärkter Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und Kliniken angeregt werden.
Für „ KMU -innovativ: Medizintechnik“ stellt das BMBF eine Fördersumme von 30.000.000 EUR pro Jahr zur Verfügung.
Programmdetails
Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Themenfeld „ KMU -innovativ: Medizintechnik“ vom: 30.07.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 09.08.2024 B4
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der 1. Verfahrensstufe sind den beauftragten Projektträgern zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in digitaler Form vorzulegen. Stichtage für die Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Wiedereinreichungen sind möglich, geänderte Abschnitte sind im Vergleich zu der Vorgängerversion kenntlich zu machen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr für den aktuellen Stichtag berücksichtigt werden.
Weblink zur Förderrichtlinie